Die Schneefallgrenze liegt zuerst in den Niederungen und steigt bis spätestens am Mittwochabend auf etwa 1300 Meter. Der Wind aus west- bis nordwestlicher Richtung dürfte Windspitzen von 90 bis 120 Stundenkilometern auf etwa 2000 Metern über Meer erreichen.
Gefährliche Dachlawinen
Die erneute Unwetterwarnung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Schneechaos vom letzten Wochenende noch nachwirkt. Das Schneeräumen lief am Dienstag vielerorts weiter auf Hochtouren. Und weiterhin muss mit Dachlawinen gerechnet werden. Die Strassen seien mit entsprechender Vorsicht zu begehen, warnte die Polizei.
Der letzte bekannte Personenschaden durch eine Dachlawine in der Schweiz datiert vom 8. Januar. In Torgon VS wurde ein 11-jähriges Mädchen aus dem Kanton Waadt von einer solchen verschüttet und dabei schwer verletzt.
Haftung beim Hausbesitzer
Für Verletzte und Schäden durch Dachlawinen haftet gemäss dem Obligationenrecht im Prinzip der Hausbesitzer. Er muss für Schäden geradestehen, welche aus mangelhaftem Unterhalt der Liegenschaft entstehen. Um das Haus herum muss er soweit räumen, dass er die Gefahr reduziert.
Allerdings muss ein Hauseigentümer wegen drohender Dachlawinen nicht zwangsläufig aufs Dach klettern und in luftiger Höhe Schnee wegschaufeln. Auch Warntafeln und sonstige Massnahmen wie Absperrungen können allenfalls genügen.
