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VCS verzichtet auf Beschwerde gegen Ikea

Bei Ikea freut man sich über den bald möglichen Baubeginn in Spreitenbach.
Montag, 19. Dezember 2005
Aarau - Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für den geplanten Ikea-Neubau in Spreitenbach.
Die Spreitenbacher Baubehörde habe die Bewilligung im Sinne des Bundesgerichts korrigiert.

Die Baubewilligung vom 28. November setze die für den VCS relevanten Vorgaben des Bundesgerichtsentscheids vom vergangenen September sowie der Fachstellen des Kantons Aargau um, teilte der VCS Aargau nach Ablauf der Beschwerdefrist mit. Es gebe daher für den VCS keinen Grund, Beschwerde zu führen.

Der VCS verweist dabei vor allem auf die Parkplatzgebühr und die Verpflichtung zur Einführung eines Hauslieferdienstes. Die Parkplatzgebühr wurde in der Baubewilligung auf zwei Franken pro Stunde festgelegt, sobald in Spreitenbach eine Gebühr für alle Grossparkieranlagen eingeführt werden kann; bis dahin beträgt sie einen Franken.

Einsprache, um Rechte zu wahren

Die Gebühr war ein Hauptpunkt der Einsprache des VCS gegen das Baugesuch des Möbelhauses Ikea gewesen. In der Einspracheverhandlung zwischen Gemeinde, Ikea und VCS hätten aber die wichtigsten damals noch offenen Fragen im Konsens erledigt werden können.

Trotzdem habe der VCS Einsprache einreichen müssen, um seine Rechte zu wahren. Beim Ablauf der Einsprachefrist schon am 21. September sei nämlich noch nicht bekannt gewesen, welche Anliegen des VCS das Bundesgericht ins Baugesuchsverfahren verweise: Die Urteilsbegründung aus Lausanne lag erst am 1. Oktober vor.

Das Urteil habe denn auch mehrere Punkte enthalten, die im Baugesuchsverfahren zu erfüllen waren. Auf Verlangen des Kantons seien darauf Baugesuch und Umweltverträglichkeitsbericht nachgebessert und das Baugesuch vorübergehend sistiert worden.

smw/sda