Die Gebühr werde angepasst, sobald der Kanton eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen hat und eine Parkgebühr für alle Grossparkieranlagen in Spreitenbach eingeführt wird. Die Einsprache des VCS, der eine höhere Gebühr verlangt habe, habe der Gemeinderat zum überwiegenden Teil abgelehnt.
Hauslieferdienst
Weiter werde Ikea durch den Gemeinderatsentscheid verpflichtet, den bestehenden Hauslieferdienst weiterzuführen. Kundinnen und Kunden, die mit dem öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Velo anreisen, offeriere Ikea einen Rabatt von 50 Prozent auf den Kosten des Hauslieferdienstes.
Eine Beschwerde des VCS gegen den geplanten Ikea-Neubau war vom Bundesgericht im vergangenen September in den Kernpunkten abgewiesen worden. Der schwedische Möbelkonzern plant den Neubau als Ersatz für sein bestehendes Möbelhaus in Spreitenbach.
