Zu diesem Zweck muss bis Ende 2011 der Ausstoss von CO2 um 10 Prozent oder 4 Millionen Tonnen verringert werden.
Die Abgabe versteht sich als Anreiz für Unternehmen und Gesellschaften, sparsamer mit fossilen Energien umzugehen und in klimafreundlichere Energien zu investieren.
Die Abgabeerträge werden der Bevölkerung und den Unternehmen erstattet. Die erste Rückverteilung ist für 2010 vorgesehen.
Verpflichtung zur Reduktion
Unternehmen mit hohem Energiebedarf können eine Befreiung von der Abgabe beantragen. Dazu müssen sie mit dem Bund eine formelle Verpflichtung zur Emissionsreduktion abschliessen.
970 Unternehmen haben für 2008 um eine Abgabebefreiung ersucht. Das BAFU wird demnächst die ersten Entscheide fällen.
Mit der Einführung der CO2-Abgabe steht dem Handel mit Emissionsgutschriften nichts mehr im Wege.
Von der Abgabe befreite Unternehmen erhalten jedes Jahr Emissionsgutschriften im Umfang ihrer Reduktionsverpflichtung. Für den Handel mit diesen Gutschriften wird ein nationales Register eingeführt.
