Als rechtliche Möglichkeiten fasst der Verband eine Klage auf Tierquälerei, sowie die Beschlagnahmung der durch den Stromverkauf unrechtmässig erzielten Gewinne ins Auge. Seiler verglich diese Praktiken mit dem Drogenhandel. Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass Fliessgewässer unterhalb von Entnahmestellen bis Ende 2012 soweit saniert werden müssen, wie es wirtschaftlich tragbar ist. Das Parlament verlängerte die anfänglich bis 2007 gesetzte Frist bereits um fünf Jahre.
Gemäss einer Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU sind per Ende 2011 rund zwei Drittel der als sanierungspflichtig eingestuften Entnahmestellen - 511 an der Zahl - noch nicht saniert. Zehn Kantone rechneten damit, die Frist einhalten zu können. Der Bund leistet auf Wunsch Hilfe bei der Umsetzung der Sanierungen. Eingreifen kann er nicht, weil die Wasserhoheit bei den Kantonen liegt.
