Die Resultate des Gutachtens und die Schlussfolgerungen des Schweizerischen Fischerei-Verbandes wurden am Donnerstag in Bern den Medien präsentiert. Staatsrechtsprofessor Kurt Nuspliger kommt unter anderem zum Schluss: Standesinitiativen, welche die Änderung der Gewässerschutzverordnung verlangen, sind unzulässig.
Das Parlament revidierte Ende 2009 das Gewässerschutzgesetz. Die Anpassung diente als indirekter Gegenvorschlag zur vom SFV eingereichten Volksinitiative «Lebendiges Wasser». Die Initianten zogen das Begehren unter der Bedingung zurück, dass das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft treten kann.
