Das Verbot habe aufgrund der langanhaltenden Trockenheit seit Anfang April erlassen werden müssen, teilte der Staatsrat mit. Es gelte ab sofort und auf unbestimmte Zeit. Zuwiderhandlungen würden mit bis zu 2000 Franken gebüsst.
Vor allem die Raucher werden aufgerufen, beim Entsorgen ihrer Kippen Vorsicht walten zu lassen. Noch keine Probleme macht der Staatsrat bei den Wasserständen von Seen und Flüssen aus.
Steigende Waldbrandgefahr
Laut der Baselbieter Regierung hat die anhaltende Trockenheit die Waldbrandgefahr deutlich ansteigen lassen. Die Baselbieter Regierung hat daher ein Feuerverbot im Wald, an Waldrändern und auf freiem Feld erlassen.
Im Kanton Basel-Stadt gilt das Verbot, Feuer zu entfachen, im Wald und in Waldesnähe. In beiden Kantonen ist zudem das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Zudem dürfen Raucherwaren und Streichhölzer nicht weggeworfen werden. Die Verbote gelten bis auf Widerruf.
In 19 Kantonen gelten nun Feuerverbote. Es sind dies auch Tessin, Schwyz, Uri, Obwalden und Graubünden. In den Kantonen Wallis, Zug, Luzern, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, St. Gallen, Neuenburg, Glarus, Waadt und Jura ist es verboten, in Wäldern oder an deren Rändern Feuer zu entfachen.
Bislang kein Verbot gibt es in den Kantonen Aargau, Bern, Genf, Solothurn, Schaffhausen, Thurgau und Zürich.
