Die Frage der Dritteinwirkung wurde durch Gerüchte genährt, wonach sich der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko zum Zeitpunkt des Brandes in dem alleinstehenden Ferienhaus aufgehalten haben soll. Keine der zuständigen Stellen hatte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA Ende Dezember den Aufenthalt Juschtschenkos in der Schweiz bestätigt.
Der Saaner Regierungsstatthalter Michael Teuscher sagte auf Anfrage, die erhöhte Aktivität der ukrainischen Botschaft in dieser Sache lasse darauf schliessen, dass das Haus von ukrainischen Staatsbürgern bewohnt worden sei. Er wisse aber nicht, ob die ukrainische Botschaft in der Schweiz auch noch andere Staaten vertrete.
Bei der Kantonspolizei ging in der Nacht auf den 29. Dezember um 4 Uhr früh der Brandalarm ein. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand das Chalet bereits im Vollbrand. Verletzt wurde niemand. Es entstand aber Sachschaden von mehreren Hunderttausend Franken.