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Schonzeit für Wildschweine verkürzt

Wildschwein
Montag, 27. Januar 2003
Bern - Im Mittelland dürfen Wildschweine eineinhalb Monate länger als bisher gejagt werden. Mit dem auf drei Jahre beschränkten Versuch sollen die grossen Wildschweinbestände reduziert und die Schäden in der Landwirtschaft vermindert werden.
Neu dürfen Wildschweine ab 15. Juni bis Ende Februar geschossen werden. Bislang galt eine Schonzeit vom 1. Februar bis zum 30. Juni. Die neue Regelung gilt für die Kantone Aargau, Basel-Land, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich, die besonders von Wildschweinschäden betroffen sind.

In den letzten Jahren haben Wildschweine an landwirtschaftlichen Kulturen zunehmend Schäden angerichtet. Dies ist unter anderem die Folge der wachsenden und sich von Norden her ausbreitenden Wildschweinbestände.

Wildschweine, die jünger als eineinhalb Jahre sind, dürfen bereits heute zur Verhütung von Schäden auch während der Schonzeit erlegt werden, wenn sie sich ausserhalb des Waldes befinden. Der vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bewilligte Versuch soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und der Jagd fördern.

Eine Arbeitsgruppe des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft soll Mitte 2003 zudme eine Praxishilfe Schwarzwild erarbeiten. Darin sollen Wege aufzeigt werden, wie die Wildschweinjagd besser organisiert werden kann und welche konkreten Massnahmen eine wirksame Schadensverhütung ermöglichen.

bert/sda