Heute sei gesichert, dass die Sedimente des Grossgrundkanals und die dort lebenden Fische mit Quecksilber belastet seien. Deshalb soll das Wasser aus dem Grossgrundkanal weder als Tränkewasser noch für die Bewässerung genutzt werden.
Weiter sei gesichert, dass die Böschungen und Unterhaltspisten des Grossgrundkanals stark mit Quecksilber belastet seien. Diese Flächen sollen deshalb nicht beweidet werden. Die identifizierten Verdachtsflächen werden gegenwärtig noch untersucht und bei Bedarf saniert. Bereits beschlossen ist, dass die belasteten Böden auf dem Trassee der künftigen A9 während des Baus saniert werden.
Damit die Belastung von zusätzlichen Flächen ausgeschlossen werden kann, sollen in der Ebene zwischen Visp und Niedergesteln - auf dem linken Rhoneufer - vorderhand keine Aushubarbeiten ohne die Genehmigung der Dienststelle für Umweltschutz DUS durchgeführt werden. Die DUS will das Material bei Bedarf analysieren lassen. So soll sichergestellt werden, dass belastetes Material nicht auf weitere Flächen verteilt wird.