Das Zürcher Geschworenengericht hatte den Öko-Aktivisten im Juni 2004 für schuldig befunden, 1989 in Brusio GR einen 36-jährigen Grenzwächter mit drei Schüssen getötet zu haben.
Es verurteilte Camenisch, der die Tat stets bestritten hatte, wegen Mordes zu 17 Jahren Zuchthaus, als Zusatzstrafe zu einer in Italien verhängten und verbüssten Freiheitsstrafe von 12 Jahren.
Bestätigter Entscheid
Der Entscheid wurde vom Zürcher Kassationsgericht im vergangenen Januar bestätigt. Camenisch gelangte gegen seine Verurteilung mit zwei Beschwerden ans Bundesgericht.
Es ist in seinem Urteil nun zunächst zum Schluss gekommen, dass die kantonalen Instanzen zu Recht von der Täterschaft Camenischs ausgegangen sind.
Camenisch hatte bestritten, dass die aus seiner Waffe stammenden und als Hauptbeweis gegen ihn verwendeten Kugeln mit den am Tatort gefundenen Projektilen identisch seien.
Möglich sei, dass sie in Italien ausgetauscht worden seien. Die Geschosse waren nach ihrem Auffinden am Tatort an Interpol Rom geschickt worden.
Gutgeheissen hat das Bundesgericht hingegen die gegen das Strafmass gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde.
Zuchthausstrafe von 17 Jahren
Laut den Lausanner Richtern hat die Vorinstanz für die Mordtat von Brusio eine zeitlich beschränkte Zuchthausstrafe von 17 Jahren für angemessen erachtet und nicht etwa eine lebenslängliche Strafe.
Bei zeitlichen Strafen betrage die gesetzliche Obergrenze 20 Jahre. Dieses Limit gelte auch für Gesamtstrafen, also für eine Zusatzstrafe inklusive die frühere Verurteilung.
Nachdem Camenisch von der italienischen Justiz bereits zu 12 Jahren verurteilt worden sei, bleibe somit nur eine maximale Zusatzstrafe von acht Jahren.
