Natürlich müssten die von der HSK in ihrem Gutachten empfohlenen Auflagen und Pendenzen sowie die zusätzlichen Auflagen und Empfehlungen der KSA übernommen und umgesetzt werden.
Gutachten liegt auf
Vom 20. April bis 14. Juli liegt das Gutachten der HSK um die Aufhebung der befristeten Betriebsbewilliung bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, der Verwaltung der Standortgemeinde Döttingen und beim BFU in Ittigen BE öffentlich auf.
Das KKW Beznau II darf mit der noch gültigen Bewilligung bis Ende 2004 produzieren. Im November 2000 hatte die Betreiberin, die NOK, ein Gesuch für eine Aufhebung der Befristung eingereicht.
Zahlreiche Einsprachen gingen ein. Darin wurde unter anderem argumentiert, dass die Anlage gegen Terrorangriffe und Flugzeugabstürze nicht genügend geschützt sei.