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Grünes Licht für Weiterbetrieb von KKW Beznau II

Das Kernkraftwerk Beznau II darf weiterhin Strom produzieren.
Montag, 19. April 2004
Aarau - Das Kernkraftwerk Beznau II in Döttingen AG erhält für den Weiterbetrieb vorerst grünes Licht. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sieht die Voraussetzungen für den weiteren Betrieb erfüllt.
Somit gäbe es keine Einwände gegen die Aufhebung der Befristung, schreibt das Bundesamt für Energie BFE in einer Mitteilung. Auch die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen KSA und die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG NOK sehen keine Gründe gegen den weiteren Betrieb.

Natürlich müssten die von der HSK in ihrem Gutachten empfohlenen Auflagen und Pendenzen sowie die zusätzlichen Auflagen und Empfehlungen der KSA übernommen und umgesetzt werden.

Gutachten liegt auf

Vom 20. April bis 14. Juli liegt das Gutachten der HSK um die Aufhebung der befristeten Betriebsbewilliung bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, der Verwaltung der Standortgemeinde Döttingen und beim BFU in Ittigen BE öffentlich auf.

Das KKW Beznau II darf mit der noch gültigen Bewilligung bis Ende 2004 produzieren. Im November 2000 hatte die Betreiberin, die NOK, ein Gesuch für eine Aufhebung der Befristung eingereicht.

Zahlreiche Einsprachen gingen ein. Darin wurde unter anderem argumentiert, dass die Anlage gegen Terrorangriffe und Flugzeugabstürze nicht genügend geschützt sei.

rp/sda