Zürich, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden hatten wegen der Trockenheit die strengsten Bestimmungen erlassen und neben offenen Feuern im Freien und Feuerwerk auch das Grillieren mit Holzkohlegrills auf Balkonen und Terrassen untersagt. Nun ist nur noch der Kanton Zürich vom Grillverbot betroffen.
Offene Feuer und Feuerwerk sind hingegen nach wie vor in insgesamt 12 Kantonen verboten. Es sind dies Zürich, St. Gallen, beide Appenzell, Glarus, Waadt, Wallis, Freiburg, Jura, Genf, Tessin und Graubünden im Norden und in den Bündner Südtälern Bergell, Misox und Calancatal. Auch im Berner Jura gilt ein Verbot.
Verwirrende Ausnahmen
Viele Kantone lassen allerdings Ausnahmen zu, wenn es sich um Feuer und Feuerwerke an offiziellen Bundesfeiern handelt oder zumindest solche, die von den Gemeinden bewilligt werden. Auch ist das Abbrennen von Feuerwerk in manchen Gemeinden auf von der Feuerwehr beaufsichtigten Plätzen erlaubt. Anderswo wird zwischen Bodenfeuerwerk Vulkanen und Raketen unterschieden, wobei nur erstere erlaubt sind.
Dass die Bestimmungen mancherorts kurz vor den Bundesfeiern noch verändert wurden, macht die Orientierung im föderalistischen Dschungel nicht eben leichter. So haben die Kantone Appenzell Innerrhoden und St. Gallen zwar beide das Grillverbot aufgehoben.
Höhenfeuer am Gurten abgesagt
In Appenzell Innerrhoden bleibt aber das Abbrennen von Feuerwerk verboten, während in St. Gallen nun Grossfeuerwerke bewilligt werden können. Die Innerrhoder Kinder dürfen dafür in Begleitung Erwachsener an Lampion-Umzügen teilnehmen.
In Bern wiederum wurde das Höhenfeuer auf dem Berner Gurten kurzfristig abgesagt, obwohl im Kanton Bern kein generelles Feuerverbot gilt. Das Erlassen von Bestimmungen wird den Gemeinden überlassen.
