Konkret hatten sie etwa eine Partikelfilter-Pflicht für Dieselfahrzeuge, die Einführung einer CO2-Abgabe oder die Halbierung des Treibstoffverbrauchs bei Neuwagen bis 2010 verlangt.
Die Betroffenen gelangten ans Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde nun im Wesentlichen abgewiesen hat. In seinem Entscheid hält es zunächst fest, dass das BAFU zum Erlass der geforderten Massnahmen nicht zuständig ist. Allerdings hätte es darüber selber entscheiden und eine entsprechende Verfügung erlassen müssen.
«Nachweis nicht erbracht»
Davon unabhängig könnten die Beschwerdeführer für die von ihnen geforderten Massnahmen nichts zu ihren Gunsten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK ableiten. Zwar könne ein Staat unter Umständen durchaus verpflichtet sein, bei Umweltverschmutzung Massnahmen zum Schutz von Personen ergreifen zu müssen.
Dazu müsse der Betroffene allerdings den Nachweis erbringen, dass er gesundheitlich beeinträchtigt sei und dies direkt auf die Schadstoffe und fehlende staatliche Massnahmen zurückzuführen sei. Diesen Nachweis hätten die sechs Beschwerdeführer nicht erbracht.
