Nach dem vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel fördern die Kantone die Renaturierung öffentlicher Gewässer und Uferbereiche insbesondere dort, wo diese durch Wasserentnahmen für Kraftwerke belastet sind. Zur Finanzierung der Kosten, die nicht den Verursachern überbunden werden können, soll jeder Kanton einen Renaturierungsfonds einrichten.
Nach Ansicht des SFV gibt es im Vollzug der Gesetzgebung über den Gewässerschutz zunehmende Defizite. Dies habe gravierende Auswirkungen auf die Fische, ihre Lebensräume und das gesamte Ökosystem. Von den ursprünglich 53 einheimischen Fischarten seien 8 bereits ausgestorben und nur gerade 11 nicht akut gefährdet.
