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Bundesgericht weist Beschwerde gegen Bau der Poyabrücke ab

Der eigentliche Brückenbau sollte Ende August oder Anfang September beginnen, jetzt drei Monate später.
Mittwoch, 22. Juli 2009
Freiburg - Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Privatperson gegen den Bau der Freiburger Poyabrücke abgewiesen. Damit können die Bauarbeiten in Angriff genommen werden.
Seit geraumer Zeit laufen bereits Vorbereitungsarbeiten. Mit dem eigentlichen Brückenbau sollte es Ende August oder Anfang September losgehen, wie Staatsrat Georges Godel auf Anfrage sagte. Der Baubeginn erfolgt rund drei Monate später als ursprünglich geplant.

Die vom Bundesgericht am 6. Juli abgewiesene Beschwerde war die letzte verbleibende. Möglich ist laut Godel aber, dass es im Zusammenhang mit der Arbeitsvergabe von Anfang Juli noch zu Rekursen kommt.

Die Poyabrücke verbindet ab 2013 die beiden Saaneufer im Norden der Stadt Freiburg. Sie wird 823 Meter lang und verläuft rund 70 Meter über dem Boden. Ergänzt wird die Brücke durch einen 251 Meter langen Tunnel. Die Kosten belaufen sich auf rund 147,7 Mio. Franken.

fest/sda