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Beschwerde von Camenisch abgewiesen

Freitag, 10. Februar 2006
Zürich - Das Zürcher Kassationsgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde von Marco Camenisch abgewiesen.
Der Öko-Aktivist war im Juni 2004 vom Geschworenengericht Zürich wegen Mordes zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Das Kassationsgericht kam wie die Vorinstanz zum Schluss, dass eine Verwechslung oder Vertauschung von Beweismaterial ausgeschlossen werden kann, wie es in seinem veröffentlichten Urteil schreibt.

Die Schlussfolgerung, dass Camenisch am 3. Dezember 1989 in Brusio GR einen Grenzwächter erschoss, sei somit korrekt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes beantragt.

Echtheit der Projektventile

Der Verteidiger zweifelte die Echtheit der Projektile an, die im Mordprozess als Beweismittel vorgelegt wurden. Mit dem Revolver von Camenisch seien in Italien Schussversuche gemacht worden. Nach Ansicht der Verteidigung wäre es möglich, dass die Projektile von italienischen Behörden manipuliert worden seien.

Der Versand der Projektile zwischen der Schweiz und Italien sei nicht korrekt dokumentiert worden, kritisierte die Verteidigung, die von einer «Odyssee der Projektile» sprach.

Das Geschworenengericht war zum Schluss gekommen, dass eine Verwechslung oder Vertauschung der Geschosse in Italien ausgeschlossen werden kann. Die «Tatprojektile» seien 1989 gewogen worden. Das Gewicht entspreche auf das Hundertstelgramm jenem der im Prozess als Beweismittel verwendeten «Aktenprojektile». Die «Odyssee» der Beweisstücke sei deshalb nicht von Bedeutung.

ht/sda