Das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Entzünden von offenem Feuer bleiben verboten, wie die Kantonale Führungsorganisation mitteilte. Insbesondere im Wald und auf den Feldern sei es weiterhin zu trocken für eine Lockerung des Verbots, sagte Jürg Neeracher, Leiter der Kantonalen Feuerpolizei, auf Anfrage.
Die neue Regelung gilt bis auf Weiteres, die zuständigen Stellen werden am Donnerstagmorgen eine neue Gesamtbeurteilung vornehmen.
Strenge Regelung gerechtfertigt
Nachdem St. Gallen und Appenzell Innerrhoden ähnliche Verbote am Montag aufgehoben hatten, war Zürich am 1. August der einzige Kanton, der auch das Grillieren mit Holz- und Holzkohlegrills auf Balkonen und Terrassen untersagte.
Die aussergewöhnliche Trockenheit rechtfertigte für den Feuerpolizeichef aber diese strenge Regelung. Diverse Brände auf Feldern und an Waldränder hätten am Montag gezeigt, wie ernst die Lage sei, so Neeracher. Daran hätten ausserhalb der Siedlungen auch die Niederschläge nicht viel geändert.
Das Grillverbot im Kanton Zürich war nicht überall auf Verständnis gestossen. Am Wochenende gingen bei der Stadt- und der Kantonspolizei rund 60 Meldungen wegen Verstössen ein.
