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Auch Zürich hebt Grillverbot teilweise auf

Zürich hatte auch das Grillieren mit Holzkohlegrills auf Balkonen und Terrassen verboten.
Dienstag, 1. August 2006
Zürich - Im Kanton Zürich ist das Grillieren auf Balkons und Terrassen auch mit Holz und Holzkohle wieder erlaubt.
Nach den Niederschlägen wurde das strikte Feuerverbot aufgehoben.

Das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Entzünden von offenem Feuer bleiben verboten, wie die Kantonale Führungsorganisation mitteilte. Insbesondere im Wald und auf den Feldern sei es weiterhin zu trocken für eine Lockerung des Verbots, sagte Jürg Neeracher, Leiter der Kantonalen Feuerpolizei, auf Anfrage.

Die neue Regelung gilt bis auf Weiteres, die zuständigen Stellen werden am Donnerstagmorgen eine neue Gesamtbeurteilung vornehmen.

Strenge Regelung gerechtfertigt

Nachdem St. Gallen und Appenzell Innerrhoden ähnliche Verbote am Montag aufgehoben hatten, war Zürich am 1. August der einzige Kanton, der auch das Grillieren mit Holz- und Holzkohlegrills auf Balkonen und Terrassen untersagte.

Die aussergewöhnliche Trockenheit rechtfertigte für den Feuerpolizeichef aber diese strenge Regelung. Diverse Brände auf Feldern und an Waldränder hätten am Montag gezeigt, wie ernst die Lage sei, so Neeracher. Daran hätten ausserhalb der Siedlungen auch die Niederschläge nicht viel geändert.

Das Grillverbot im Kanton Zürich war nicht überall auf Verständnis gestossen. Am Wochenende gingen bei der Stadt- und der Kantonspolizei rund 60 Meldungen wegen Verstössen ein.

bert/sda