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Appenzeller ohne Feuerverbot

In den beiden Appenzell darf gegrillt werden.
Dienstag, 1. August 2006
Appenzell - Wenige Stunden vor dem Beginn den abendlichen Feiern haben die Appenzeller Halbkantone ihre Feuerverbote aufgehoben.
Dies gilt vorerst aber nur für den Nationalfeiertag. Regen in der Nacht entschärfte die Situation. In Appenzell Ausserrhoden darf bis um Mitternacht Feuerwerk abgebrannt werden, auch Raketen. Dies teilte die Kantonspolizei mit. In Sachen Bundesfeier-Feuer wies sie auf den vorsichtigen Umgang mit den Feuern und die Beaufsichtigung der Feuerstellen hin.

In den Wäldern von Appenzell Ausserrhoden und in der Nähe von Wäldern ist es von Gesetzes wegen verboten, Feuer zu entfachen und Feuerwerk abzubrennen. Beim Feuerwerken anlässlich der Bundesfeier muss ein Abstand von 200 Metern zu Waldrändern und Hecken eingehalten werden.

Raketen senkrecht starten

Der Landammann von Appenzell Innerrhoden erlaubte am heutigen Nationalfeiertag Feuer und Feuerwerk ebenfalls, wie die Kantonspolizei mitteilte. Über die generelle Aufhebung des strikten Feuerverbotes wird aber erst in den nächsten Tagen entschieden.

Die Polizei rief dazu auf, die Hinweise auf den Verpackungen der Feuerwerkskörper zu beachten, genügend Abstand zu Gebäuden und Wäldern einzuhalten und Raketen nur senkrecht starten zu lassen.

St. Gallen bewilligt Grossfeuerwerke

Der Kanton St. Gallen, der nach der Hitzewelle im Juli zunächst ebenfalls ein striktes Feuerwerk- und Feuerverbot verhängt hatte, kündigte schon am Montag an, Grossfeuerwerke zu bewilligen.

In insgesamt noch zehn Kantonen sind Feuer und Feuerwerk trotz des Nationalfeiertages verboten. Es sind St. Gallen, Zürich, Glarus, Waadt, Wallis, Freiburg, Jura, Genf, Tessin und Graubünden im Norden und in den Bündner Südtälern Bergell, Misox und Calancatal. Auch im Berner Jura gilt ein Verbot.

Kein Feuer in Zürich

Die meisten Kantone erlauben allerdings Feuer und Feuerwerke an offiziellen Feiern oder solche, die von den Gemeinden bewilligt werden. Strikt ist einzig Zürich: Der Kanton lässt keine Ausnahmen vom Verbot zu, und selbst Holz- und Holzkohlegrills dürfen nicht benutzt werden.

ht/sda