Das Entvölkerungsrisiko sei in vielen Berggemeinden sehr gross. Deshalb behält die Alpenkonvention auch wirtschaftliche Faktoren im Auge, sagte Rumley weiter. Das Hauptproblem sei, diese mit dem Schutz der Alpen zu harmonisieren.
Rumley wehrte sich gegen das Argument der Gegner, die Konvention habe eine Einmischung fremder Richter in Schweizer Angelegenheiten zur Folge. Das Streitbeilegungsprotokoll sehe lediglich die Installierung eines Schiedsgerichts vor, falls sich Parteien der Alpenkonvention in einer Sache nicht selber einigen könnten.
Dieses Schiedsgericht versuche in einem solchen Fall, zwischen den Parteien zu vermitteln. Es sei aber höchst unwahrscheinlich, dass sich zwei Länder nicht schon vorher einigen könnten.
Die Ziele der Alpenkonvention könnten teilweise auch ohne Ratifizierung der Zusatzprotokolle erreicht werden, räumte Rumley ein. Ein internationaler Erfahrungsaustausch ist jedoch nur dank der Alpenkonvention möglich.
Der Ständerat behandelt die Protokolle zur Alpenkonvention als Erstrat voraussichtlich am 11. März. Dessen Umweltkommission hatte im vergangenen Dezember der kleinen Kammer empfohlen, auf eine Ratifizierung zu verzichten.