Bei der Gemeinde wollte man diese und weitere Grössenangaben von «Rives Publiques»-Präsident Victor von Wartburg nicht bestätigen. Die Gemeindeangestellte verwies lediglich auf die öffentliche Auflage des Dossiers.
Laut «Rives Publiques» verfügt Schumachers Anwesen bereits über einen 14,5 Meter langen Bootssteg. Zudem bestehe auf Schumachers Parzelle ein Wegrecht, das nicht durchgesetzt werde.
Mehr ökologische Ausgleichsmassnahmen gefordert
Das Bundesamt für Raumplanung ARE teilt diese Auffassung nicht. Zwar gebe es den Grundsatz, dass See- und Flussufer freigehalten werden sollten. Dieses Prinzip müsse aber gegen andere Grundsätze abgewogen werden. Einen direkten Anspruch auf Uferzugang gebe es deshalb nicht, so das ARE.
Eingesprochen hat auch die Umweltorganisation Pro Natura. Da der Abschnitt gemäss Richtplan in einem Schutzgebiet für Wasser- und Zugvögel von nationaler und internationaler Bedeutung liegt, fordert Pro Natura deutlich mehr ökologische Ausgleichsmassnahmen.
