Das zeigt eine Statistik von elf Umweltorganisationen. In den acht vom Bundesgericht behandelten Fällen gaben die Lausanner Richter sechs Mal den Umweltorganisationen Recht. 62 Prozent der Beschwerden wurden bereits auf Gemeindeebene beigelegt.
Abwägung vorgeschrieben
Die Statistik belege, dass das Beschwerderecht mithelfe, das Umweltrecht durchzusetzen, teilten die Organisationen mit. Nicht immer gelinge es den Behörden, eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzung von natürlichen Ressourcen vorzunehmen. Eine solche Abwägung sei aber in der Gesetzgebung vorgeschrieben.
Die in die Statistik eingegangenen Einsprachen stammen von den folgenen elf Organisationen: Pro Natura, WWF, VCS, Schweizer Heimatschutz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Greenpeace, Equiterre, Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Praktischer Umweltschutz Schweiz.
