Anzeige

Umweltverbände meistens im Recht

Die eingegangen Einsprachen stammen von elf Organisationen.
Freitag, 29. April 2005
Bern - Die Umweltorganisationen haben im Jahr 2004 mit dem Verbandsbeschwerderecht in drei von vier Fällen Recht bekommen.
Insgesamt wurden 208 Verfahren abschliessend behandelt. Davon kamen acht bis vor das Bundesgericht.

Das zeigt eine Statistik von elf Umweltorganisationen. In den acht vom Bundesgericht behandelten Fällen gaben die Lausanner Richter sechs Mal den Umweltorganisationen Recht. 62 Prozent der Beschwerden wurden bereits auf Gemeindeebene beigelegt.

Abwägung vorgeschrieben

Die Statistik belege, dass das Beschwerderecht mithelfe, das Umweltrecht durchzusetzen, teilten die Organisationen mit. Nicht immer gelinge es den Behörden, eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzung von natürlichen Ressourcen vorzunehmen. Eine solche Abwägung sei aber in der Gesetzgebung vorgeschrieben.

Die in die Statistik eingegangenen Einsprachen stammen von den folgenen elf Organisationen: Pro Natura, WWF, VCS, Schweizer Heimatschutz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Greenpeace, Equiterre, Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Praktischer Umweltschutz Schweiz.

bsk/sda