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Walliser Wolf

Todesbefehl aus Bern

Mittwoch, 16. August 2000
Bern - Der Wolf im Walliser Turtmanntal darf geschossen werden. Das BUWAL hat eine Abschussbewilligung erteilt, nachdem erwiesen ist, dass der Räuber tatsächlich ein Wolf ist und dass es nicht dasselbe Tier ist, das im Val d'Hérens sein Unwesen treibt.
Der Wolf darf aber erst geschossen werden, wenn er 50 Schafe getötet hat. Bis am 14. August hat der Wolf im Turtmanntal mindestens 48 Schafe gerissen. Gehen die Raubzüge in der gleichen Intensität weiter, werde er in den nächsten Tagen die Grenze von 50 Schafen erreichen, schreibt das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL in einem Communiqué.

Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sei die Abschussbewilligung im Voraus erteilt worden. Der in internationalen Abkommen geschützte Wolf darf nur geschossen werden, wenn er «untragbare Schäden» anrichtet. Im Entwurf zu einem Wolf-Konzept definiert das BUWAL diesen Schaden mit 50 gerissenen Schafen.

Dank einer genetischen Analyse der Universität Lausanne ist es laut BUWAL erwiesen, dass es sich beim Raubtier im Turtmanntal um einen Wolf handelt. Beobachtungen wiesen weiter darauf hin, dass es nicht der gleiche Wolf ist, der im Val d'Hérens Schafe reisst. Für diesen Wolf hatte das BUWAl bereits Anfang Mai eine Abschussbewilligung erteilt.

Laut BUWAL ist es absehbar, dass von Italien her weitere Wölfe einwandern werden. Die Schafhalter im Wallis müssten sich auf die Gegenwart des Wolfes einstellen.

Die Abschussbewilligung für den Wolf im Turtmanntal sei deshalb nur unter der Bedingung gegeben worden, dass in der betroffenen Region so rasch als möglich Schutzmassnahmen gegen den Wolf ergriffen würden, hält das BUWAL fest. Das Amt stelle Hirten zur Verfügung und fördere den Einsatz von Herdenschutzhunden.

Seit Anfang August sorgt ein weiteres Tier - ein Wolf, ein Hund oder ein anderes Tier - im Aletschgebiet für Unruhe. Hier fehlt dem BUWAL für eine Abschussbewilligung der Beweis, dass es sich wirklich um einen Wolf handelt.

Bisher untersuchte Exkremente aus der Gegend stammten von Hunden und in einem Fall von einem Fuchs. Auf das unbekannte Wesen wird aber bereits Jagd gemacht: Der Kanton hat das Tier nämlich zum Abschuss freigegeben, was in seiner Kompetenz liegt - es sei denn, es handle sich um einen Wolf.
/sda