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Steuer-Differenz auf grünem Treibstoff bleibt

Martin Bäumle wollte die Ermässigung beim Flüssiggas beschränken.
Mittwoch, 7. März 2007
Bern - Flüssiggas als Treibstoff soll fiskalisch weniger stark entlastet werden als Erdgas. Mit 95 zu 58 Stimmen hat der Nationalrat bei der Änderung des Mineralölsteuergesetzes daran festgehalten.
Das Konzept selber stand in der Differenzbereinigung nicht mehr in Frage: Umweltschonender Treibstoff soll billiger, unvermischtes Benzin teurer werden, wie dies das Parlament im Kampf gegen CO2, Ozon und Feinstaub mit einer Motion gefordert hat.

Nach dem Beschluss des Nationalrates wird die Mineralölsteuer auf Erdgas und auf Flüssiggas um 40 Rappen pro Liter «Benzinäquivalent» gesenkt.

Eine links-grüne Kommissionsminderheit wollte die Ermässigung beim Flüssiggas wie der Ständerat auf 20 Rappen beschränken, hatte aber das Nachsehen.

Unterschiede nicht gross genug

Die Flüssiggase Propan und Butan hätten eine nur halb so gute CO2-Bilanz wie Erdgas, sagte der Grünliberale Martin Bäumle ZH.

Die Mehrheit und Finanzminister Hans-Rudolf Merz stellten fest, dass die lufthygienischen Unterschiede nicht derart gross seien, dass sich eine unterschiedliche Besteuerung rechtfertige.

Nicht mehr strittig war die Steuerbefreiung für inländische Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen wie Biogas, Bioethanol oder Biodiesel.

5 Prozent durch grünen Treibstoff ersetzen

Einverstanden erklärte sich der Nationalrat nun auch damit, dass der Bundesrat die steuerfreien Importmengen unter Berücksichtigung des Inlandangebots bestimmt. Zunächst hatte er die Einfuhren auf anfänglich 150 Millionen Liter begrenzt.

In einem andern Punkt widersetzte sich der Nationalrat dem Ständerat. Stillschweigend lehnte er es ab, dass der Bundesrat eine Mindestquote für die Beimischung von Biotreibstoffen festlegen kann.

Angestrebt wird, die rund 7 Milliarden Liter Benzin zu 5 Prozent durch grünen Treibstoff zu substituieren.

rr/sda