Auf Freiburger Kantonsgebiet, bei Font, Forel und Delley-Portalban, stehen aber auch rund hundert Ferienhäuser am Ufer des Neuenburgersees. Gegen die Verordnung und den Umwelt-Vertrag, die deren Unterhalt und die Renovation regeln, hatten die Umweltorganisationen Beschwerde eingereicht.
Das Kantonsgericht kam jedoch zum Schluss, dass es sich um einen nicht anfechtbaren generell-abstrakten Erlass handle, und trat auf die Beschwerde nicht ein.
Dies sieht das Bundesgericht anders: Die umstrittene Verordnung müsse sich auf einen Zonenplan stützen. Das Raumplanungsgesetz schreibe aber vor, dass mindestens eine kantonale Beschwerde gegen Verfügungen und Zonenpläne offenstehen müsse.