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NGOs sollen bei Renovation mitreden können

Die Umweltorganisationen wehrten sich gegen den Vertrag.
Mittwoch, 5. August 2009
Lausanne - Umweltorganisationen sollen beim Unterhalt der Ferien-Chalets am Südufer des Neuenburgersees ein Wort mitreden können. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts korrigiert, das auf die Beschwerde aus Umweltkreisen nicht eingetreten war.
Der Schweizer Vogelschutz, Pro Natura und der WWF hatten sich gegen den Umwelt-Vertrag zur Wehr gesetzt, den der Kanton Freiburg mit den Grundeigentümern in der Grande Cariçaie ausgehandelt hatte. Der rund 40 Kilometer lange Uferstreifen beherbergt in Sumpfgebieten und Uferwäldern einen grossen Artenreichtum und ist national wie international geschützt.

Auf Freiburger Kantonsgebiet, bei Font, Forel und Delley-Portalban, stehen aber auch rund hundert Ferienhäuser am Ufer des Neuenburgersees. Gegen die Verordnung und den Umwelt-Vertrag, die deren Unterhalt und die Renovation regeln, hatten die Umweltorganisationen Beschwerde eingereicht.

Das Kantonsgericht kam jedoch zum Schluss, dass es sich um einen nicht anfechtbaren generell-abstrakten Erlass handle, und trat auf die Beschwerde nicht ein.

Dies sieht das Bundesgericht anders: Die umstrittene Verordnung müsse sich auf einen Zonenplan stützen. Das Raumplanungsgesetz schreibe aber vor, dass mindestens eine kantonale Beschwerde gegen Verfügungen und Zonenpläne offenstehen müsse.

ht/sda