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Linthkanal kann saniert werden

Der Linthkanal kann wie vorgesehen saniert werden.
Mittwoch, 14. Januar 2009
Lausanne - Der Linthkanal kann wie vorgesehen saniert werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von 22 Anwohnern abgewiesen. Laut dem Urteil aus Lausanne wird der Hochwasserschutz durch das 100-Millionen-Franken-Projekt nicht verschlechtert.
Das Projekt «Hochwasserschutz Linth 2000» mit den Teilprojekten Escherkanal und Linthkanal war 2007 von der St. Galler Regierung genehmigt worden. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde von 22 Landbesitzern und -pächtern aus der Schänner Ebene abgewiesen.

Sie forderten eine Änderung des Projekts, so dass auf der ganzen Strecke des Kanals jederzeit 500 Kubikmeter Wasser pro Sekunde sicher abgeführt werden können. Die Lausanner Richter halten ihnen entgegen, dass die Abflusskapazität durch das Sanierungsprojekt nicht vermindert wird.

Die Beschwerdeführer könnten auch keine zusätzlichen Massnahmen zum Schutz ihres Landes fordern. Sie kämen bereits in den Genuss eines überdurchschnittlichen Hochwasserschutzes. Ob sie bei einer Notentlastung für die Flutung ihres Landes zu entschädigen seien, müsse erst entschieden werden, wenn dieser Fall einmal eintreffe.

Mit der Sanierung des Escherkanals war bereits im vergangenen Herbst begonnen worden. Am Linthkanal wurden wegen der Beschwerde erst Vorarbeiten ausgeführt. Die Sanierung des gesamten Linthwerks dient dem Hochwasserschutz und der Ökologie. Die Kosten betragen 100 Millionen Franken. Das Linthwerk ist 200 Jahre alt.

smw/sda