Keine «nukleare Notsituation»
Hinter der Lockerung der Grenzwerte in der EU steht eine Eilverordnung, mit der die EU-Kommission als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Japan eine «nukleare Notsituation» ausgerufen hat.
In der Schweiz wurde keine solche Notsituation ausgerufen, wie die BAG-Sprecherin weiter sagte. Nach aktuellem Kenntnisstand seien keine direkten gesundheitlichen Auswirkungen für die Schweizer Bevölkerung zu erwarten. Die Situation werde aber laufend genauestens verfolgt.
In der EU waren nach Aufhebung der Tschernobyl-«Notsituation» strengere Werte eingeführt worden: maximal 600 Becquerel für Lebensmittel und 370 Becquerel für Milchprodukte. Zu diesen Werten will die EU wieder zurückkehren, wenn sich die Lage in Japan beruhigt hat.
Ab Donnerstag japanische Zertifikate erforderlich
Am Donnerstag sollte laut Helfer zudem die Amtsverordnung in Kraft gesetzt werden, mit welcher Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in die Schweiz eingeführt werden dürfen, wenn sie erwiesenermassen nicht radioaktiv belastet sind. Das heisst, die Ware muss bereits in Japan untersucht und entsprechend zertifiziert werden.
Mit dieser Verordnung hat die Schweiz eine Richtlinie der EU übernommen, welche seit letztem Sonntag Zwangskontrollen in Japan verlangt. Ein Importverbot, wie es einzelne andere Länder angeordnet haben, ist für die Schweiz zum heutigen Zeitpunkt kein Thema.
Erste Stichproben an Schweizer Flughäfen
Zu den bereits angelaufenen Schwerpunktkontrollen an den Flughäfen sagte Helfer, inzwischen seien erste Proben erhoben worden. Diese würden nun in den BAG-Speziallabors untersucht. Erste Resultate seien in den nächsten Tagen zu erwarten.
Das BAG wird die Ergebnisse publizieren. Bei Überschreitungen der Grenzwerte würden sofort die nötigen Massnahmen ergriffen.
