Japan führt für seinen Walfang seit jeher wissenschaftliche Gründe ins Spiel, macht dabei aber keinen Hehl daraus, dass das Fleisch der Tiere kommerziellen Zwecken zugeführt wird. Der IGH urteilte, dass beim Antarktis-Programm «eher finanzielle Überlegungen als rein wissenschaftliche Kriterien» eine Rolle gespielt hätten.
Das IGH-Urteil betrifft nur den Walfang in der Antarktis, nicht aber im Nordwestpazifik und in japanischen Küstengewässern. Japan kündigte nach dem Urteil an, das es im Pazifik die Jagd auf die Meeressäuger fortsetzen werde, wenn auch in geringerem Ausmass. Bereits im Juni hatte die Flotte in Küstengewässern 30 Zwergwale erlegt.
