Anzeige

Gentech-Weizen: BUWAL muss Freisetzung neu beurteilen

Freitag, 13. September 2002
Bern - Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) muss das Gesuch der ETH Zürich für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen neu beurteilen. Das Departement Leuenberger hat eine Beschwerde der ETHZ gutgeheissen.
Wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK mitteilte, stützt es seinen Entscheid auf das geltende Recht, das solche Versuche unter restriktiven Bedingungen erlaubt. Wäre das neue Gentechnikgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung in Kraft, wäre der Versuch verboten.

In seinem Entscheid hält das Departement weiter fest, dass das BUWAL nicht ohne triftige Gründe von der Haltung der Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS abweichen darf. Mehrere Mitglieder der EFBS waren nach dem BUWAL-Entscheid aus Protest zurückgetreten. BUWAL-Direktor Philippe Roch geriet unter Beschuss.

Die ETHZ möchte nach positiven Versuchen im Gewächshaus die Resistenz von 1600 gentechnisch modifizierten Getreidepflanzen gegen die Pilzkrankeit «Stinkbrand» auch im Freien erforschen. Das Experiment soll in der Forschungsanstalt Eschikon Gemeinde Lindau ZH auf einer Fläche von 8 Quadratmetern stattfinden.

Das BUWAL hatte im November 2001 den Versuch verboten, weil auf Grund des heute verfügbaren Wissens nicht jedes Risiko mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Zudem sei die Wirkung des im Weizen gentechnisch integrierten «Killer-Proteins» KP4 umstritten.

Dagegen befürworteten mit der EFBS die Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich, die Bundesämter für Gesundheit, für Landwirtschaft und für Veterinärwesen sowie das Zürcher Umweltamt den Versuch. Die ETHZ reichte deshalb Beschwerde ein.

Das UVEK teilt die Auffassung, dass die künstliche Verbreitung von resistenzbildenden Organismen in der Umwelt aus umweltpolitischer Sicht grundsätzlich unerwünscht ist. Das geltende Recht ermächtige jedoch die Vollzugsbehörden nicht dazu, im Vorgriff auf künftiges Recht den beantragten Versuch abzulehnen.
gä/sda