Im Rahmen ihrer Umweltpolitik hat die Schweiz in Etappen Herstellung, Verwendung und Handel aller von der POPs-Konvention erfassten Substanzen mit Ausnahme des Pestizids Mirex verboten. Ein Totalverbot für Mirex wird mit der Inkraftsetzung des Chemikaliengesetzes und der dazugehörenden Verordnungen erlassen.
Für die Schweiz und die meisten anderen Industrieländer, in denen die POPs bereits durch andere Stoffe ersetzt worden sind, zieht die Konvention deshalb keine Änderung von Rechtserlassen nach sich. Nun muss noch der Nationalrat die Ratifizierung bewilligen.