Weil in absehbarer Zeit nur punktuell Niederschläge zu erwarten seien, brauche es nun diese Massnahme, teilten die für den Erlass der Massnahme zuständigen Regierungsstatthalter am Donnerstag mit. Die Wald- und Flurbrandgefahr sei gross bis sehr gross.
Das generelle Feuerverbot gilt «bis auf Widerruf». Schon klar ist aber für die Berner Regierungsstatthalter, dass das Verbot am 31. Juli und am 1. August gelten wird. Private werden also am Nationalfeiertag keine Raketen steigen lassen können. Auch das traditionelle Feuerwerk auf dem Berner Hausberg Gurten wird nicht stattfinden, wie es bei der Berner Stadtkanzlei auf Anfrage hiess.
Das Feuerwerk, das am kommenden Samstag im Rahmen des Spiezer Seenachtsfests steigen soll, wird hingegen stattfinden. Das teilte der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun mit. Das Feuerwerk werde 300 Meter vom Ufer des Thunersees entfernt gezündet. Das erlaube eine Ausnahme.
Mehrere Kantone haben in den letzten Tagen generelle Feuerverbote oder Feuerverbote mit gewissen Ausnahmen erlassen, so etwa Basel-Stadt, Freiburg, Luzern, Schwyz, Tessin und Waadt.
Generelles Feuerverbot trotz Gewitter
1.-August-Feuerwerk im Kanton Bern verboten
Donnerstag, 23. Juli 2015
Bern - Im Kanton Bern darf seit Donnerstagmittag im Freien kein Feuer mehr entfacht werden. Auch Feuerwerk zu zünden ist untersagt. Die Gewitter vom Mittwoch haben die Wald- und Flurbrandgefahr nicht beseitigt.
bert/sda
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